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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn im Einzelfall keine Auftragsbestätigung erfolgt. Einkaufsbedingungen oder sonstiger Bedingungen des Käufers widersprechen wir, soweit sie von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Sie sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(3) Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
(4) Sämtliche Angebote, auch auf unseren Internetseiten, sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung oder Lieferung durch uns zustande.

§2 Preise
Alle Preise gelten in EURO zzgl. der zum Lieferzeitpunkt gesetzlichen Mehrwertsteuer, Transport, Verpackung und Transportversicherung, soweit nicht anders ausgewiesen.

§3 Lieferzeit
(1) Die Einhaltung einer von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung von Mustern, Vorlagen, Zeichnungen etc., sowie die rechtzeitige Leistung einer vorher vereinbarten Vorkasse oder Anzahlung.
(2) Wir bemühen uns, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Käufer zur Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt. Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit steht dem Käufer erst nach Ende der Nachfrist zu. Ersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(3) Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert.
(4) Angaben zum Liefertermin sind unverbindlich und stellen lediglich unverbindliche Erfahrungswerte dar.
(5) Fixgeschäfte werden von uns zu keinem Zeitpunkt abgeschlossen.

§4 Transport und Verpackung
(1) Wir werden durch die Übergabe an einen Transporteur von seiner Leistungspflicht frei.
(2) Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
(3) Wir versenden ausschließlich mit einem Paketdienst oder einer Spedition unserer Wahl. In begründeten Fällen erfolgt die Auslieferung mit eigenen Fahrzeugen.
(4) Die Versandverpackung wird nicht zurückgenommen, außer Mehrwegverpackungen.
(5) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die er zu vertreten hat, so tritt die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Kosten der Lagerhaltung bei uns oder bei Dritten trägt der Kunde.

§5 Mängel, Transportschäden
(1) Mängel die offen zutage liegen, insbesondere Kratzer und andere Beschädigungen am Material, so dass sie auch dem nicht fachkundigen Käufer ohne besondere Aufmerksamkeit sofort auffallen, sind uns innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Auslieferung und verdeckte Mängel sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(2) Äußere Schäden an der Transportverpackung sind dem Spediteur vor der Übernahme der Ware auf den Frachtpapieren zu vermerken.(3) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, sind wir nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
(4) Stellt uns der Kunde auf Verlangen die beanstandete Lieferung oder Leistung nicht zur Verfügung oder veräußert oder verwendet er das Produkt, so entfallen alle Gewährleistungsansprüche.
(5) Wir sind zu einer mehrmaligen Nachbesserung berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

§6 Besondere Bedingungen für Einbettungen / Vergießen mittels Druckpolymerisationsverfahren

(1) Auf Grund der Komplexität dieses speziellen Fertigungsprozesses erfolgt die Einbettung immer unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung auf den Einbettling. Ersatz für beim Einbettprozess beschädigte / zerstörte Einbettlinge ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(2) Die uns im Zusammenhang mit einem Auftrag übergebenen und nicht benötigte Einbettlinge, werden nach Beendigung der Arbeiten, nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit der Warenlieferung an diesen zurückgegeben. Dies gilt auch für beim Einbettprozess beschädigte / zerstörte Einbettlinge.
(3) Die Einbettfähigkeit des Einbettlings wird von uns vorausgesetzt, sollte es Erfahrungswerte geben die darauf hinweisen, dass eine Einbettung nicht erfolgreich durchgeführt werden kann, so sind wir verpflichtet dies umgehend dem Kunden mitzuteilen. Wünscht dieser eine Probefertigung zur Feststellung der Einbettfähigkeit, so sind die dadurch entstehenden Kosten, unabhängig von Ergebnis, in vollem Umfang vom Kunden zu tragen.
(4) Beim Einbettprozess werden die Einbettlinge dem Einfluss von Wärme, Druck und Chemikalien ausgesetzt. Dies kann zu Änderungen der Form, Farbe, Lage, Oberflächenbeschaffenheit und des optischen Erscheinungsbild des Einbettlings führen, dies stellt keinen Reklamationsgrund dar, sondern ist fertigungsbedingt.
(5) Einschlüsse von Staubpartikeln, Fremdkörpern, Blasenbildung und Ablösungen von Teilen der Oberfläche des Einbettlings sind möglich und stellen keinen Reklamationsgrund dar insoweit das Volumen der Staubpartikeln, Fremdkörpern und Blasen unter 0,1% des fertigen Werkstücks liegt.
(6) Eine Über- bzw. Unterschreitung der Bestellmenge um bis zu 10% ist möglich und zu tolerieren.

§7 Gewährleistung, Rückgabe
(1) Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Insbesondere hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Ankunft an Ihrem Bestimmungsort sorgfältig, erforderlichenfalls durch Probeverarbeitungen, zu prüfen.
(2) Die Verarbeitung unserer Produkte erfolgt auf Gefahr des Kunden. Unsere anwendungstechnische Beratung ist, auch im Hinblick auf etwaige Schutzrechte Dritter, unverbindlich und befreit den Kunden nicht von der Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für seine Zwecke.
(3) Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich dieses über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.
(4) Privatkunden steht gemäß Fernabgabegesetz ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu. Zur Wahrung dieses Rechts genügt die rechtzeitige, schriftliche, Anzeige von diesem Recht Gebrauch machen zu wollen. Die Ware muss bei Rückgabe ungebraucht und unbenutzt sein, etwaige Beschädigungen oder eine Verschlechterung der Ware, werden vom durch uns zu erstattenden Kaufpreis, in Abzug gebracht. Bis zu einem Brutto-Warenwert von 40 EUR trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung. Unfreie Rücksendungen werden durch uns generell nicht angenommen.
(5) Ein Widerrufsrecht gemäß Fernabgabegesetz besteht nicht, wenn die Ware nach Kundenspezifikation angefertigt wurde oder es sich beim Kunden um einen gewerblichen Abnehmer oder eine Institution des öffentlichen Rechts handelt.

§8 Zahlung, Folgen von Zahlungsverzug
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto bzw. innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen.
(2) Die Bezahlung von bestellten Waren erfolgt nach unserer Wahl per Vorauskasse, Nachnahme oder auf Rechnung.
(3) Neukunden werden bei den ersten 2 Lieferungen generell nur per Nachnahme oder Vorauskasse beliefert, die Kosten der Nachnahme trägt der Käufer.
(4) Wir behalten es uns vor die Zahlungen per Nachnahme oder Vorkasse auch zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen, die Kosten der Nachnahme trägt auch in diesem Fall der Käufer.
(5) Gerät ein Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug, lässt er Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so sind wir unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Weiter sind wir, ohne vorherige Anzeige, berechtigt, unsere Forderung zum Inkasso abgegeben oder einen Anwalt unserer Wahl zu beauftragen unsere Interessen hinsichtlich der offenen Forderungen zu vertreten. Die hierbei entstehenden Kosten (interne und externe) sind in vollem Umfang vom Kunden zu tragen.
(6) Die erste Zahlungserinnerung erfolgt ohne die Berechnung der entstandenen Aufwendungen. Für jede weitere Mahnungen werden 5,00EUR in Rechnung gestellt.
(7) Wir sind darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, mindestens jedoch in Höhe von 10% p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines uns entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, das uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(8) Ansprüchen gegenüber uns kann der Kunde nur dann die Aufrechnung erklären, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§9 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns den erweiterten Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung, gegenüber Kaufleuten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

§10 Schadenersatz
(1) Schadenersatzansprüche gegen uns sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund von Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglicher Pflichten und unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, es sei denn wir haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadenersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer schriftlich zugesicherten Eigenschaft.
(2) Soweit wir dem Grund nach haftet, wird der Schadenersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn ausgeschlossen.
(4) Alle Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren spätestens 6 Monate nach Lieferung.
(5) Wenn und soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Im Falle der Beschädigung oder des Verlustes, uns vom Kunden überlassener Muster, Materialien, Unterlagen, Zeichnungen, Einbettlinge etc., haften wir nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§11 Gerichtsstand
(1)Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns ist Halle/Saale. Für Privatkunden gelten beim Gerichtsstand die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, wird Halle/Saale als ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt.

§12 gesetzliche Grundlagen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) wird ausgeschlossen.
(3) Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarungen im Kaufvertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden uns nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

§13 Abschließende Bestimmungen
(1) Sämtliche Inhalte und Angaben auf unseren Internetseiten erfolgen ohne Gewähr hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben.
(2) Sämtliche Inhalte der Internetseiten unterliegen unserem Urheberrecht.
(3) Wir behalten uns das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen in Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.


 

Stand 01.01.2009


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